Zwangsbesteuerung
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Genickbruch der Wachtturmtheologie

Zwangsbesteuerung


Im Gegensatz zu den Unternehmern und Selbständigen unterliegen die Arbeitnehmer und Verbraucher einer "Zwangsbesteuerung", ihnen fehlt der Gestaltungsspielraum.

Auf Grund zwei verschiedener Erhebungsarten lässt sich feststellen, dass unser Steuersystem mit zweierlei Maß misst. Einerseits gibt es von einem Zwangssystem Betroffene, im wesentlichen Bezieher von Einkommen aus abhängiger Arbeit sowie Konsumenten, denen die Lohn-, Mehrwert- oder Verbrauchssteuer im Auftrag des Fiskus von einem Dritten, dem betrieblichen Lohnbüro, dem Händler oder Verkäufer, berechnet, einbehalten und in der Regel auch abgeführt wird, ohne dass für den Besteuerten irgendwelche Ausweichmöglichkeiten bestehen. Andererseits gibt es ein Gestaltungssteuer-System, in dem Bezieher von Einkommen aus selbständiger bzw. gewerblicher Tätigkeit sowie aus Vermögen mit vielen Freiheitsgraden ihre Einkünfte selbst gegenüber dem Fiskus deklarieren und dabei sowohl durch teilweises Nicht-Deklarieren wie durch das Nutzen legaler Verkürzung der Steuerbemessungsgrundlage beim deklarierten Teil ihre Steuer günstig gestalten.

Der Landesrechnungshof Hessen urteilt in einem Bericht, dass eine vollständige Erhebung der Einnahmen und ein sachgerechter Gesetzesvollzug nicht gewährleistet werden können. Der bayrische Landesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass die Qualitätssicherung bei der Steuerveranlagung weiterzuentwickeln sei und zusätzlich sichernde und verbessernde Maßnahmen ergriffen werden müssen. Zudem stellt er fest, dass tatsächlich etwa 38 Prozent weniger Mitarbeiter in den Finanzämtern vorhanden war als nach dem Personal-Soll von 1999 vorhanden sein sollten. Bereits 1996 berichtete der Bundesrechnungshof: "Die Zahl der Betriebsprüfer bei den Finanzämtern und die Zahl der zu prüfenden Steuerpflichtigen hat sich gegenläufig entwickelt. Die Zahl der durchschnittlich eingesetzten Betriebsprüfer habe sich von 1985 bis 1993 um 10,9 Prozent verringert, während sich die Zahl der der Betriebsprüfung unterliegenden Groß- Mittel- und Kleinbetriebe um 18,2 Prozent erhöht hat."

Der Bundesrechnungshof beklagte bereits vor etlichen Jahren die unzureichende Mitwirkung der Betriebe bei Steuerprüfungen. Bei der praktischen Durchführung einer Außenprüfung stoßen die Steuerprüfer oft auf eine hartnäckige Hinhaltetaktik, der sie nicht wirksam entgegentreten können. Gibt es unmoralische Angebote? Ein Korruptionspotential ist vorhanden. Durch Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit sind die Finanzbeamten bislang jedoch nicht aufgefallen. Gesetzesänderungen zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht sind angeblich nicht zweckmäßig. Von einer Lageverbesserung kann bis heute nicht die Rede sein.

Der Bundesrechnungshof schrieb in 2003:

Durch Umsatzsteuerhinterziehungen, die in organisiert-kriminellen Strukturen begangen werden, entstehen jährlich Steuerausfälle in Höhe von rund 22 Milliarden Euro. Die Täter nutzen dabei das betrugsanfällige System der Umsatzbesteuerung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen so aus, dass sie mithilfe zwischengeschalteter Scheinfirmen Vorsteuererstattungen erhalten, die fälligen Umsatzsteuern jedoch nicht abführen. Das Bundesministerium hat bisher nicht in ausreichendem Maß auf dieses finanz- und volkswirtschaftlich schädliche Treiben reagiert. Warum wird hier nicht rasch und konsequent gehandelt?

Den Finanzämtern ist es nur in Einzelfällen gelungen, Umsätze und Einkünfte aus dem Rotlichtmilieu zu besteuern. Bei geschätzten Einnahmen/Umsätzen der Prostituierten in Höhe von mehr als sechs Milliarden Euro jährlich hat dies zu Steuerausfällen von rund zwei Milliarden Euro geführt. Weitere erhebliche Steuerausfälle haben ihre Ursache in der Nichtbesteuerung der Zuhälter und der unzureichenden Besteuerung der Bordelle und bordellartigen Betriebe. Für die Steuerpflicht ist es unerheblich, ob ein Verhalten gegen ein Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt. Deshalb sind auch Umsätze und Einkünfte aus Prostitution, Zuhälterei sowie aus dem Betrieb von Bordellen und vergleichbaren Einrichtungen zu besteuern. Der Bundesrechnungshof stellte erhebliche Mängel bei der Besteuerung im Rotlichtmilieu fest.

Die Steuerfahndung kann dem wachsenden Steuerbetrug wegen unzureichender personeller und sachlicher Ausstattung sowie wegen organisatorischer Mängel nicht wirksam genug begegnen. Insbesondere leidet sie unter hohen Arbeitsrückständen. Dadurch wird auch das für Steuerstraftaten geltende Legalitätsprinzip verletzt. Eine Steueraufsicht zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle - die zu den Aufgaben der Steuerfahndung gehört - findet nur noch ausnahmsweise statt, obwohl gerade der sprunghaft ansteigende elektronische Geschäftsverkehr wie z.B. ebay überwacht werden müsste.

Die Gewerkschaften begrüßen die klaren Aussagen der Rechnungshöfe und weisen die politisch Verantwortlichen immer wieder darauf hin, dass die politischen Entscheidungen für die Misere in den Veranlagungsstellen ursächlich sind. So haben sich die Fallzahlen (Anzahl der Steuererklärungen) in den letzten elf Jahren von 29 Millionen Erklärungen auf über 38 Millionen erhöht. Das Personal wurde aber nicht aufgabengerecht erhöht, sondern im Gegenteil, inklusive Umschichtungen wurde im Innendienst seit Mitte der 90er Jahre das Personal um 10.000 Vollzeitarbeitskräfte abgebaut. Im Zuge der 32 steuergesetzlichen Neuerungen seit Beginn der Legislaturperiode ist nach Berechnungen der Steuergewerkschaft Mehrarbeit für ca. 6.300 Beschäftigte angefallen. Wer steht hinter diesen Interessen, wer hat die Personalnot in den Finanzämtern zu verantworten?
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