WASG-Bundesschiedsgericht manipuliert Berliner Landesparteitag
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Genickbruch der Wachtturmtheologie

WASG-Bundesschiedsgericht
manipuliert Berliner Landesparteitag

von Peter Weinfurth

Drei Tage vor dem politisch höchst brisanten Landesparteitag der Berliner WASG, erhielt der Berliner Parteitagsdelegierte Daniel Neun über Umwege einen "Bescheid" des Bundesschiedsgerichts, datiert mit 12.11.2005, in welchem ihm ein einjähriges Funktionsverbot ausgesprochen wurde.

Die Begründung hat genau sieben Worte: "Parteischädigendes Verhalten, intern und in der Öffentlichkeit".

Richtigstellung!
Der Bericht entspricht nicht der Wahrheit. Ich war kein Delegierter auf diesem Parteitag und auch kein Nachrücker für Daniel Neun. Da Neun in meinem Bezirksverband tätig ist, habe ich mich für das Verfahren als befangen erklärt. Das Bundesschiedsgericht war in zweiter Instanz zuständig, erstinstanzlich hatte das Landesschiedsgericht das Verfahren als unzulässig abgewiesen.
Dr. Ernst Reuß
Sprecher des Bundesschiedsgerichts
Dies hat zur Folge, dass das Berliner Mitglied des Bundesschiedsgerichts Ernst Reuß, das in der Delegiertenwahl gegen Daniel Neun unterlegen war, nun als Delegierter für den morgigen Landesparteitag nachrücken kann.

Daniel Neun wusste bislang nichts von einem gegen ihn laufenden Verfahren und er wurde nicht angehört. Laut Auskunft des laut Bundesschiedsordnung allein zuständigen Berliner Landesschiedsgerichts liegt gegen ihn kein abgeschlossenes Verfahren vor, aus dem allein sich eine Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts ableiten ließe.

Er erklärt: "Das Bundesschiedsgericht scheint sich mit einem Antrag ... befasst zu haben, für den es, solange das Landesschiedsgericht keine Entscheidung getroffen hat, nicht zuständig ist (Bundesschiedsordnung §1 Abs. 1a). Selbst wenn die ordnungsgemäße Besetzung oder satzungsgemäße Funktionsfähigkeit des Landesschiedsgerichts Berlin nach §1 Absatz 1d) zu bezweifeln gewesen wären, hätte das Bundesschiedsgericht gemäß dieser Regelung ein anderes Landesschiedsgericht für das Verfahren bestimmen müssen und hätte sich nicht selbst mit dem Antrag befassen dürfen."

Ein nicht zuständiges Schiedsgericht hat also ohne Wissen und Information des Mitglieds, ohne ihm die Möglichkeit zur Verteidigung zu geben, sogar ohne Wissen des zuständigen Landesschiedsgerichts ein Funktionsverbot verhängt, welches als politische Folge nicht nur die Delegiertenliste verändert, sondern ausgerechnet noch eines seiner Mitglieder an Stelle des "Delinquenten" nachrücken lässt.

In der "Rechtsmittelbelehrung" des Beschlusses heißt es dann zur Krönung: "Gegen die Nichtannahme des Antrags kann die Antrag stellende Partei gemäß § 9 Nr. 4 der Bundesschiedsordnung binnen vier Wochen nach Zustellung Einspruch erheben."

Quelle: www.linkezeitung.de


Kommentar Rüdiger Hentschel

Die Absehbarkeit dieser machtpolitisch ausgerichteten Unterdrückung der Demokratie schlägt der Basis der WASG, den Mitgliedern der WASG mitten ins Gesicht. Obwohl kaum jemand aus den Reihen der WASG überrascht sein dürfte. Jeder Beteiligte ahnte so etwas und hat es auf sich und die WASG zukommen sehen!

Mit welcher Berechenbarkeit und Automatisierung die Parteiführung der WASG die Demokratie mit Füßen tritt, ist schon lange klar.

Der WASG-Bundesvorstand handelt ausschließlich zum Nutzen von Lafontaine und PDS!

Er muss weg!
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