Strafrechtliche Kompetenzen
der Finanzverwaltung
Es ist bedenklich, dass die im Gesetz zur Entlastung der Justiz für die Staatsanwaltschaften geschaffenen strafprozessualen Erweiterungen auch den Finanzbehörden eingeräumt wurden.
Sie können nämlich bei Vergehen der Steuerhinterziehung auch im Bereich der mittleren Kriminalität ohne Zustimmung des Richters von einer Strafanzeige absehen. Ihnen steht auch die Befugnis zu, Strafbefehle mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr mit Bewährung zu beantragen. Dies berührt das Prinzip der Gewaltenteilung.(13)
Steuerdelikte werden nur selten der Staatsanwaltschaft gemeldet. Der nach wie vor aktuelle Flowtexskandal wirft ein Licht auf dieses Problem: 113 Banken, Leasinggesellschaften, Firmen und Einzelpersonen, die geschädigt worden waren, fordern rund 1,1 Milliarden Euro von der Landesregierung in Baden-Württemberg. Gutachten zu dieser Klage kommen zu dem Schluss, dass die zuständigen Beamten des Landes ihre "Amtspflichten auf mehrfache Weise verletzt" hätten.
Die Flowtex-Verantwortlichen hatten durch Scheingeschäfte mit nicht existierenden Maschinen über zwei Milliarden Euro erschwindelt. Die Kläger werfen dem Land nun vor, dass das Betrugssystem schon 1996 bei den Finanzbehörden bekannt gewesen sei. Diese hätten es pflichtwidrig unterlassen, die Ermittlungsbehörden zu informieren. Anderenfalls, argumentieren die Kläger, wären die Betrügereien bereits 1996 aufgeflogen und danach keine Schäden mehr entstanden. Im Stuttgarter Finanzministerium werde "die Klage sehr ernst genommen", sagt eine Sprecherin. (Der Spiegel 22/2005)
Die unterbliebene Mitteilung an die Staatsanwaltschaft ist also der Aufhänger für die Staatshaftungsklage. Schwarzfahrer als Wiederholungstäter im ÖPNV landen vor Gericht. Selbst dreiste Gaunereien mit erheblicher Auswirkung gegenüber dem Finanzamt hingegen werden nicht der Staatsanwaltschaft angezeigt und werden auch innerhalb der Finanzverwaltung eher selten strafrechtlich geahndet. Die Arbeitskapazitäten sind einfach nicht vorhanden, d.h. es fehlt der politische Wille. Außerdem wird nur ein kleiner Teil der Betrugsdelikte aufgedeckt, die Dunkelziffer ist riesig. Auf Grund der Folgenlosigkeit von Betrügereien in den Steuererklärungen ist die Steuermoral in Deutschland am Boden. Der Ehrliche ist der Dumme.
Wird einer alten Dame die Handtasche geklaut, so steht es am nächsten Tag in der Lokalzeitung, wird das Finanzamt um große Summen betrogen, so wird darüber nicht berichtet. Kein öffentliches Interesse? Die Arbeitsämter veröffentlichen regelmäßig ihre Arbeitslosenzahlen, auch die Polizei verkündet in der örtlichen Presse ihre Statistik und Aufklärungsquoten, vom Finanzamt jedoch ist leider nichts zu lesen.
1 Kommentar online
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Das beweist die Schweiz. (Dabei ist es egal ob 9,10 oder 12%). Da der Beweis erbracht ist und sich andererseits nichts in diese Richtung bewegt, kann und muss der Bürger von zwei Möglichkeiten ausgehen.
1. Vollkommene Blödheit bei Staatslenkern
2. Vollkommen asoziales Verhalten und Schutzbehauptungen, um an Geld zu kommen.
Eine kollektive Steuerverweigerung ist wünschenswert.
Hinterziehung wäre etwas, das einem anderen gehört zu behalten. Dazu muss der andere erstmal was leisten. Das ist der Staat. Tut er das nicht, oder mangelhaft, dann sollte er Schadensersatz leisten. So, wie das jeder Kfz-Mechaniker tun muss, wenn er pfuscht, lügt oder betrügt. Einen 69-jährigen Dachdecker, dem es bereits schwindelig ist, wenn er aus dem Auto steigt, aufs Dach zu jagen, damit er was zu fressen hat, ist hochkriminell. Wenn der Steuern hinterzieht, dann hat er recht. Und dem, der dagegenspricht, dem gehört eins aufs Maul. Das ist eben Gesetz, hört man den Fiskus rufen. Klar, "Tod durch Arbeit" hatten wir auch schon mal - und Juden wurden per Gesetz vergast. Und genau diese Richter verdienten damals und heute richtig viel Geld.
Schon mal darüber nachgedacht, dass es Menschen gibt, die mit Artrose arbeiten? Und dann auch noch Steuern zahlen, obwohl das Arbeistsgesetz vorschreibt, dass Tätigkeiten unter Schmerzen verboten sind? Der Fiskus nimm aber dieses unter Schmerzen verdiente Geld, und verhindert durch Besteuerung ein rechtzeitiges Aufhören des Betroffenen. - Und zwar aus reiner Geldgier oder aus Blödheit, sich nicht vorstellen zu können, was 45 Jahre Arbeit aus einem Bauarbeiter, Bergwerker, Gießereifacharbeiter, Dachdecker, Zimmerer etc. anstellen können. Die sind alle Krüppel in Rente.
Ein Beamter, der keinerlei Kündigungs-Risiko hat und zudem von all diesen produktiv tätigen Menschen erhalten wird, wird natürlich bestrebt sein, möglichst viele Deppen zu finden, die für ihn arbeiten. Fakt ist: Jeder arbeitslose Beamte würde 2 bis 3 Sozialhilfempfänger ernähren. Wie das? Das, was er die Allgemeinheit kostet, kann eingespart werden.
Zusätzlich werden keine 35 000 Gesetze und Erlässe pro Legislaturperiode produziert. Fazit: Steuer-Hinterziehung gibt es gar nicht.
Es gibt Steuererpressung gegen gelogene Gegenleistungen oder sinnlose Kreisverkehre oder rausgeworfene Eingliederungsmaßnahmen oder Begrüßungsgelder Nichtdeutscher oder für mehr Beamte mehr Diäten, mehr Mehrwertsteuer.
Übrigens: Im ausgehenden Mittelalter wechselte ein großer Teil der Raubritter (man nannte sie Placker) in den Staatsdienst, um Steuern einzutreiben. Die Argumentation ist seit damals gleich: Wer nichts freiwillig abgibt ist ein Verbrecher. Nur waren es damals 10% Steuern. Wieso kommt eigentlich ein Oberstudienrat mit 700 Stunden Jahresarbeit und 30 Berufsjahren auf 3.300 € Rente und ein Monteur mit 2000 Stunden Jahresarbeit auf weniger als 2000 €? Schonmal über soziales Verhalten nachgedacht? Und der, der fast drei Mal so viel pro Jahr arbeitet, früher kaputt ist, und zusätzlich in der Regel 10 Jahre mehr arbeitet, der soll auch noch den anderen finanzieren? Und wenn er dazu keine Lust hat, ist er Steuer-Hinterzieher oder Schwarzarbeiter?
Wenn ich heute 100 € brutto verdiene, und damit tanken gehe, dann werden mir erstmal ca. 26% Lohnsteuer abgezogen - bleiben 74 €. Damit zur Zapfsäule und ca. 72% Steuer abdrücken, - 53€. Es bleiben für den Pächter + Hersteller ca. 19 €. Der Pächter zahlt wieder Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer. Seine Mitarbeiter davon Lohnsteuer, Kirchensteuer. Mehrwertsteuer beim Einkauf. Der Hersteller zahlt seine Mitarbeiter, die wieder Lohnsteuer ... Er selbst wieder Einkommensteuer usw.
Im Endefekt habe ich für 100 € gearbeitet, alle produktiv beteiligten zusammen haben noch 8 € bekommen. Der Rest geht an den Staat. (Es ist unerheblich, ob 10 oder 12 €). Dafür gehört jeder Beamte einmal täglich geohrfeigt (der von teurem Sprit redet).
Martin Graser, 14.11.2007