Die Ohnmacht der Finanzämter
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Genickbruch der Wachtturmtheologie

Die Ohnmacht der Finanzämter


Haben die Finanzministerien unter dem Einfluss der Wirtschaftslobby die Unternehmensberatungen engagiert? Die Ohnmacht der Finanzämter erfreut die Unternehmerschaft.

Die GNOFÄ (eine Dienstanweisung, die den Rahmen für großzügiges Abarbeiten der Steuererklärungen regelt) ist offenbar ein Produkt dieser Einflussnahme, denn selbstverständlich nehmen auch die Finanzministerien der Bundesländer die Dienste von Unternehmensberatungen für sich in Anspruch. Die Sachbearbeiter in den Ämtern sollen kaufmännisch rationell arbeiten und nicht den Groschen hinterherlaufen. Die angeblich unbedeutenden "Peanuts" werden allerdings von Jahr zu Jahr sprunghaft aufgebläht. Mangels Arbeitskapazitäten werden die i.S. einer tolerierbaren Großzügigkeit hinnehmbaren Ungleichmäßigkeiten krass überschritten. Je größer der Personalmangel in den Finanzämtern, um so erfreuter ist die Unternehmerschaft.

Die Überlastung des Personals in den Finanzämtern führt dort zu unterschiedlichen Reaktionen. In einem Amt spricht man vom "kontrollierten Absturz der Verwaltung" in einem anderen hört man den Ruf nach "Dienst nach Vorschrift".(10) Gelegentlich werden die Sachbearbeiter mit Kaufhausdetektiven verglichen, d.h. man setzt die ergaunerte Steuererstattung mit dem Ladendiebstahl gleich. Ein interner Spruch lautet: "Wir können auch noch die Schuhe ausziehen und unter dem Tisch zwei weitere Steuererklärungen gleichzeitig abhaken." Als letzte Notlösung, um bis Jahresende mit der Flut der Erklärungen fertig zu werden, werden manchmal so genannte "Durchwinktage" im Lohnsteuerbereich praktiziert, d.h. die Erklärungen werden noch großzügiger als ohnehin schon üblich abgearbeitet.

Liegt das Einkommen eines Kleinbetriebes etwa auf dem Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmers, so muss der Inhaber etwa alle 20 Jahre mit einer Steuerprüfung rechnen. Ein mittlerer Betrieb wird im Durchschnitt etwa alle 10 bis 12 Jahre, und in Großbetrieb alle vier bis fünf Jahre steuerlich intensiv geprüft.(15) Bei einer solchen Prüfung werden dann die vier vorangegangenen Jahre steuerlich untersucht. Die ungeprüften Jahre sind im Vergleich mit einer Arbeitnehmer-Steuererklärung ohne Lohnsteuerkarte zu sehen, nur mit Unterschrift, auf Basis einer schlichten Einnahme-Überschuss-Rechnung. Das Prinzip der steuerlichen Lastengleichheit wird in der Finanzverwaltung somit in einem alarmierenden Ausmaß verletzt.

Seit jeher wird die Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" von Steuerexperten als ein ausgesprochener "Kostgänger" der Einkommensteuer bezeichnet. 1992 wies der Bund hier per Saldo ein Minus von 9,3 Mrd. Euro aus, 1995 betrug das Verlustverrechnungsvolumen minus 18,4 Milliarden Euro. Eine wesentliche Ursache hierfür sind offenbar bestimmte Großzügigkeitsregelungen wie z.B. schlichte Kostenaufstellungen ohne Rechnungen bei den Werbungskosten zu akzeptieren. Wäre der Wille da, diese Einnahmeverluste zu vermeiden, so hätte man längst so etwas wie eine Mieterkarte (vergleichbar mit der Lohnsteuerkarte) eingeführt. Auf dieser Karte würde der Mieter dem Vermieter am Ende des Jahres bescheinigen, wie viel Miete er gezahlt hat und welche Reparaturen in seiner Wohnung vom Vermieter durchgeführt wurden.

Passend zu dieser Verwaltungspraxis sieht die Beurteilung der Steuerbeamten aus. Eine gute Beurteilung erzielt am ehesten, wer konsequent auf Masse statt auf Klasse achtet, d.h. eine möglichst hohe Zahl an Erledigungen nachweisen kann. Die so genannte "Schlagzahl" ist das Maß aller Dinge. Die Sorgfalt oder Qualität der Arbeit ist zweitrangig. Wer viele Einsprüche provoziert, wird kritisiert, wer jedoch alles "abhakt" vermeidet natürlich Einsprüche und kommt zu hohen Erledigungszahlen. Diese ohnehin seit Jahren gängige Praxis reicht jedoch manchmal nicht aus, um mit dem Arbeitspensum bis zum Jahresende fertig zu werden. Denn im Januar kommen ja bereits die ersten neuen Erklärungen.

Betriebsprüfer und Steuerfahnder erbringen durchschnittlich Mehrsteuern in Höhe von 2,74 Mio. DM/1,4 Mio. € pro Person und Jahr. Der Personalmangel in den Finanzämtern kann folglich nicht rational im kaufmännischen Sinne erklärt werden. Der Rechnungshof urteilt, dass der Staat selbst die Instanz sei, die verantwortlich eine angemessene Personalausstattung der Veranlagungsstellen gegen andere Interessen durchsetzen müsse. Bei Betrachtung der aufgezeigten Umstände ist davon auszugehen, dass wirkliche Abhilfe von der Landespolitik überhaupt nicht angestrebt wird.

Der mangelnde politische Wille wird auch an anderen Stellen deutlich: Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige verleitet in Einzelfällen den Steuerpflichtigen zur kalkulierbaren, riskanten Steuerhinterziehung. Jedenfalls ist der Pseudooptimismus des Gesetzgebers, dass durch die strafbefreiende Selbstanzeige die Steuerehrlichkeit gefördert würde, fehl am Platze.

Das Bankgeheimnis führt alljährlich durch die unbesteuerten Kapitaleinkünfte zu enorm hohen Steuerausfällen. Der Paragraph 30a der Abgabenordnung hat die Überschrift "Schutz von Bankkunden". Im Klartext heißt das, dass der Kunde vor dem Finanzamt geschützt werden soll. Es ist schon eine etwas fragwürdige Steuerpolitik, wenn der Gesetzgeber einerseits Steuerehrlichkeit von den Bürgern einfordert und andererseits deutlich macht: Liebe Leute, bei den Banken seid ihr vor dem Finanzamt sicher.(21)

Ob mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten tatsächlich Steuerflucht bekämpft wird, bleibt indes fraglich. Die Schweiz und Österreich haben sich erfolgreich gegen das in der EU-Zinsrichtlinie, die ebenfalls ab 2005 gilt, europaweit eingerichtete Meldesystem gewehrt. Schweizer Banken eröffnen bereits neue Filialen in Frankfurt, München und Berlin. Angestellte der Raiffeisenbank Kleinwalsertal sind in süddeutschen Luxushotels auf Tour, um über die Kapitalflucht nach Österreich zu informieren. Die Zeitschrift Focus Money wirbt in ihrer Ausgabe vom 9. März: "Steuerflucht: Die ersten Adressen im Ausland".

Bei dieser Entwicklung und den Prüfungsergebnissen der Landesrechnungshöfe ist das Fazit zu ziehen, dass ein verfassungsmäßiger Vollzug der Steuergesetze nicht mehr möglich ist. Der Personalmangel ist bereits seit vielen Jahren akut und wird immer prekärer. Das Verharren in einer Untätigkeitsstarre ist unverantwortlich angesichts einer dramatischen Staatsverschuldung auf der einen und einer enormen Vermögenskonzentration auf der anderen Seite.(24)
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