Länderfinanzausgleich
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Genickbruch der Wachtturmtheologie

Länderfinanzausgleich


Über den Länderfinanzausgleich müssen die reicheren Bundesländer an die ärmeren Steueraufkommen abführen.

Es ist politisch zu verantworten, wenn die einzelnen Bundesländer in ihrer Hoheit die eigenen Finanzämter so schwach halten, dass diese nicht in der Lage sind, die Steuern korrekt und gleichmäßig zu erheben. Im Rahmen des horizontalen Länderfinanzausgleichs müssen die finanziell stärkeren Länder an die Schwächeren abgeben. Dies führt dazu, dass die Geberländer das Steueraufkommen mit Hilfe leistungsschwacher Finanzämter niedrig halten, damit möglichst viel Geld im Lande bleibt. Die Nehmerländer halten ihr Steueraufkommen niedrig, damit sie mehr von den Geberländern bekommen. So ist kein Bundesland an einer starken Finanzverwaltung interessiert. Die Landespolitiker und -finanzminister fühlen sich primär ihrem jeweiligen Bundesland verpflichtet und wollen die heimische Wirtschaft mit steuerlicher Schonung stärken. Dieses landesegoistische Denken der Länderfinanzminister deckt sich wunderbar mit den Interessen der Unternehmerschaft im Lande und wird von diesen selbstverständlich kräftig unterstützt.

In dem Positionspapier des Bundesministeriums der Finanzen vom 11.05.04 heißt es: "Die Aufsplittung in 16 unabhängige Steuerverwaltungen ... mit unterschiedlicher Vollzugs- und Prüfungspraxis (z.B. Personaleinsatz, technischer Ausstattung, Prüfungsfrequenz, Prüfungsschwerpunkte) bedingt schon als solche Vollzugsunterschiede, die immer wieder den Vorwurf an die Länder provozieren, den ansässigen Unternehmen Standortvorteile zu verschaffen. Verbindliche Ziel- und Qualitätsvorgaben für den Verwaltungsvollzug und ein darauf aufbauendes einheitliches, bundesweites Verwaltungs-Controlling bzw. Benchmarking im Steuerbereich gibt es in Deutschland nicht." An anderer Stelle: "Generell gilt: Soweit vorhandene Steuerquellen - aus welchen Gründen auch immer - nicht konsequent ausgeschöpft werden, werden dem Bund unnötige Steuererhöhungsdebatten aufgedrängt.

Doch auch das Bundesfinanzministerium hat nur ein eingeschränktes Interesse an einer vollständigen und gerechten Steuererhebung. Im Rahmen der EU-Föderregelungen ist Deutschland "Nettozahler", d.h. dass der Bundesfinanzminister höhere Zahlungen nach Brüssel zu leisten hat als an Fördergeldern zurückfließen. Um diese Nettozahlungen niedrig zu halten, ist es zweckmäßig, das deutsche Steueraufkommen gering zu halten.

Eine Übernahme der Länderfinanzverwaltungen durch den Bund wäre sehr sinnvoll und effektiv. Die Bundesregierung hält gegen Widerstände der Bundesländer an der Forderung nach einer zentralen Steuerverwaltung fest. Deutschland könne sich die eklatanten Schwächen des Steuerföderalismus nicht länger leisten. Beklagt wird in Berlin das geringe Interesse der Länder an einer wirksamen Kontrolle. Dies liege daran, dass die Mittel zum großen Teil nicht den eigenen Kassen zugute kämen. Als traurig werden die Ergebnisse im Bemühen um einen elektronischen Datenaustausch beschrieben. Das Projekt, das unter dem Namen Fiscus firmiert, habe mittlerweile fast eine Milliarde Euro verschlungen, aber kaum Fortschritte gebracht.

Ohne diesen Föderalismus würden die langwierigen, ressourcenträchtigen und häufig unproduktiven Abstimmungen von Richtlinien, BMF-Schreiben, Fragen der Organisation und Automation mit einem enormen Personalaufwand entfallen. Es existieren derzeit rund 50 Bund-Länder-Gremien, von denen z.B. im Monat März 2004 allein 10 an fast jedem Tag des Monats tagten. Die Finanzministerkonferenz nahm das Positionspapier mit der Mängelliste (lediglich) zur Kenntnis.(20)

In der Konkurrenz um die attraktivsten Standortvorteile haben die Länder die Finanzämter zwar sehr kurzgehalten. So kurzgehalten, dass die Ausfälle an Einnahmen weit höher sind, als die ersparten Personalkosten. Sie haben gespart nach dem Motto "Koste es was es wolle", aber abgeben wollen sie die Steuerverwaltung natürlich nicht, weil damit neben der Kostenentlastung auf der einen Seite auch ein Stück Macht und Herrlichkeit für die Ministerpräsidenten verloren ginge. Machtstreben und Länderegoismen in Begleitung des Lobbyismus führten und führen so zu einem rapiden Anstieg der Steuerhinterziehung.
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