US-amerikanische Handelssanktionen gegen internationale Abkommen
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Genickbruch der Wachtturmtheologie

US-amerikanische Handelssanktionen
gegen internationale Abkommen


Solche Überlegungen führen uns von der abstrakten Ebene des internationalen Rechts auf den Boden der Wirklichkeit zurück.

Anwälte können darüber diskutieren, ob die US-amerikanischen Handelssanktionen internationale Abkommen verletzen. In der »Erklärung von Rom« (1996) heißt es zum Beispiel, dass »Lebensmittel nicht als Instrumente eingesetzt werden dürfen, um politischen oder wirtschaftlichen Druck auszuüben«. Aber die Opfer müssen mit den Folgen des CDA leben, das »zum Schaden des kubanischen Volkes einen beträchtlichen Rückgang des Handels mit gesetzlich erlaubten Arzneimitteln und Lebensmittelspenden« (Cameron) bewirkt hat.

1997 hat der Amerikanische Weltgesundheitsverband (American Association for World Health, AAWH) die Ergebnisse einer intensiven Forschungsarbeit über die Folgen des vierzigjährigen Embargos veröffentlicht. Dazu gehören gravierende Versorgungsengpässe bei Nahrungsmitteln, Trinkwasser, Medikamenten und fachärztlicher Information. Das führt wiederum zu einer niedrigeren Geburtenrate, zu Krankheitsepidemien, die bereits Zehntausende Opfer gekostet haben, und zu anderen weitreichenden Mängeln im Gesundheitssektor. Auch in der britischen Presse wurde darüber berichtet: »Kinder ringen im Krankenhaus mit dem Tod, weil lebenswichtige Medikamente fehlen«, schreibt Victoria Brittain, und Ärzte können »nicht mehr effizient arbeiten, weil es ihnen an Instrumenten und Geräten mangelt«. Ganz ähnlich äußern sich andere Fachorgane und Journale.

Fairerweise sollte man hinzufügen, dass die vom Embargo verursachten Leiden auch bei uns ihren Widerhall finden. Ein Leitartikel im Wirtschaftsteil der New York Times trug die Überschrift »Preise für kubanische Zigarren explodieren: Jetzt tut das Embargo wirklich weh«. Nämlich den Topmanagern in einem vornehmen Rauchklub in Manhattan. »Es ist mittlerweile unglaublich schwierig, in den Staaten noch an kubanische Zigarren heranzukommen«, beschwert sich einer von ihnen, »außer für Preise, die selbst dem leidenschaftlichsten Raucher in der Kehle steckenbleiben«.

Das sind wirkliche Verbrechen, und sie wiegen sehr viel schwerer als die mit dem Zynismus einer Großmacht gegen offizielle Feinde eingesetzten beiläufigen Verstöße gegen das internationale Recht.

Während die Regierung Clinton mit dem Privileg des Mächtigen die düsteren Folgen eines in der gegenwärtigen Geschichte beispiellosen Wirtschaftskriegs der Politik des Castro-Regimes zuweist, von dem Washington das leidende kubanische Volk befreien möchte, scheint es in Wirklichkeit genau umgekehrt zu sein: Die wirtschaftliche Erdrosselung Kubas wurde geplant, durchgeführt und nach dem Kalten Krieg intensiviert, weil man, wie schon Arthur Schlesinger zu Beginn der sechziger Jahre, fürchtete, dass die erfolgreichen Programme zur Verbesserung der Lebenssituation in Kuba auch andere Völker in der Hemisphäre dazu verleiten könnten, »die Sache selbst in die Hand zu nehmen«.

Dokumente und Taten lassen erkennen, welche Motive für das Verhalten der USA ausschlaggebend waren und sind und wie sehr die kubanische Politik der Entwicklung der Menschenrechte und der Demokratie gilt. Aber wer will schon an solche Dinge erinnert werden, wenn es gilt, den Triumph der »amerikanischen Werte« zu feiern? Ebenso dürfen wir getrost vergessen, dass Clinton in seiner Begeisterung für den Freihandel »Mexiko ein Abkommen aufzwang, das dem Transport billiger Tomaten in die USA ein Ende bereitet« - ein Geschenk an Floridas Tomatenzüchter, das Mexiko mit jährlich etwa 800 Millionen Dollar bezahlt und das gegen NAFTA- sowie WHO-Abkommen verstößt (wenn auch nur »dem Geiste nach«, denn es handelte sich um ein reines Machtspiel, das keine offiziellen Zölle benötigte).

Die Regierung erklärte dazu ganz freimütig: Mexikanische Tomaten sind billiger und werden von den Käufern hier bevorzugt. Der freie Markt funktioniert, aber mit dem falschen Ergebnis. Oder sind Tomaten vielleicht auch eine Bedrohung der nationalen Sicherheit?

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Letzte Aktualisierung am 20.03.2005

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