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Embargo gegen Kuba aufheben
Kehren wir zum Fall Kuba zurück. Im November 1996 stimmte Washington (mit Israel und Usbekistan) gegen eine von der EU einhellig unterstützte Resolution der UN-Generalversammlung, in der die Vereinigten Staaten aufgefordert wurden, das Embargo gegen Kuba aufzuheben. Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) hatte bereits einmütig die Zurückweisung des Helms-Burton-Gesetzes beschlossen und ihren eigenen Gerichtshof, das Inter-American Juridical Committee, um ein Urteil in dieser Sache gebeten.
Im August 1996 beschied das Komitee einstimmig, das Gesetz verletze internationale Rechtsprinzipien. Ein Jahr zuvor hatte bereits die Interamerikanische Menschenrechtskommission der OAS die US-amerikanischen Einschränkungen für den Transport von Lebens- und Arzneimitteln nach Kuba als Verletzung internationalen Rechts verurteilt. Die Regierung Clinton reagierte darauf, indem sie den Transport von Arzneimitteln nicht direkt behinderte, ihn aber mit so bedrohlichen Kautelen versah, dass selbst große in- und ausländische Konzerne abgeschreckt wurden. (Hohe Geld- und Gefängnisstrafen für das, was Washington als Verletzung »angemessener Distribution« bestimmt, Landeverbote für Schiffe und Flugzeuge, Mobilisierung von Medienkampagnen usw.). Der Transport von Lebensmitteln bleibt weiterhin verboten, was die Regierung Clinton mit dem Hinweis auf »andere Zulieferer« (die natürlich sehr viel teurer sind) begründet, so dass die Verletzung internationalen Rechts keine Verletzung ist.
Als die EU das Problem vor die WHO brachte, zogen sich die USA nach bewährtem Muster aus dem Verfahren zurück, so dass es schließlich eingestellt werden musste.
Kurzum, die Welt, die die Vereinigten Staaten in internationalen Institutionen »nach ihrem Bild schaffen« wollten, beruht auf dem Prinzip der Gewaltherrschaft. Und die »amerikanische Leidenschaft für den Freihandel« schließt die willkürliche Verletzung von Handelsabkommen durch die US-amerikanische Regierung ein. Wenn ausländische (zumeist US-amerikanische) Konzerne den Kommunikations-, Finanz- und Lebensmittelmarkt beherrschen, ist das
kein Problem. Die Sache sieht anders aus, wenn Handelsabkommen und internationales Recht mit den Plänen der Mächtigen in Konflikt geraten - eine aus der Geschichte wohlbekannte Lektion.
Wir lernen noch einiges hinzu, wenn wir die Gründe für die US-amerikanische Missachtung internationaler Rechtsprinzipien und Handelsabkommen untersuchen. Im Fall Nicaragua erinnerte Abraham Sofaer, außenpolitischer Rechtsberater der US-Regierung daran, dass die Situation in den vierziger Jahren, als die Vereinigten Staaten die Rechtsprechung des Weltgerichtshofs akzeptierten, noch ganz anders gewesen sei. Damals hätten die meisten Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen »auf der Seite der Vereinigten Staaten gestanden und ihre Auffassung bezüglich der Weltordnung geteilt«. Heute jedoch »sind viele dieser Staaten nicht mehr bereit, sich unserer Interpretation der ursprünglichen verfassungsmäßigen Bedeutung der UN-Charta anzuschließen«, sondern »stehen bei wichtigen internationalen Problemen oftmals in Opposition zu den Vereinigten Staaten«. Insofern ist es verständlich, dass die USA seit den sechziger Jahren der Staat sind, der am häufigsten sein Veto eingelegt hat, ob es nun um internationales Recht, Menschenrechte, Umweltschutz oder andere Themen ging.
Anfang 1997 vollzogen die Vereinigten Staaten dies Ritual zum 71. Mal seit 1967. Als die Resolution - es ging um israelische Siedlungen in Jerusalem - zur Abstimmung kam, stimmten die USA und Israel dagegen. Wir kennen das Muster bereits. Aus der Unzuverlässigkeit dieser Welt zog Sofaer die einzig richtigen Schlüsse. Wir müssen uns, erklärte er, »die Entscheidungsbefugnis darüber vorbehalten, ob der Gerichtshof in einem bestimmten Fall über uns zu Gericht sitzen kann«. Der alte Grundsatz, der jetzt in einer rebellisch gewordenen Welt durchgefochten werden muss, lautet: »Die Vereinigten Staaten akzeptieren keine von außen erzwungene Gerichtsbarkeit bezüglich irgendeiner Auseinandersetzung über Probleme, die laut Bestimmung der Vereinigten Staaten in den Bereich ihrer eigenen Gerichtsbarkeit fallen.« Bei diesen »Problemen« handelte es sich um den Angriff gegen Nicaragua.
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