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Gerichtliche Fehlentscheidung aufgrund Falschaussagen
von G. Preusche
gpreusche@home.nl
Hiermit möchte ich von einem unglaublichen Fall berichten, der kürzlich beim Landgericht in Duisburg zu Ungunsten der Klägerin, Frau Marianne Aurich, entschieden wurde:
Es handelt sich bei Frau Marianne Aurich um eine 90jährige Dame, deren Sohn Alfred, dem sie im Jahr 2003 einen Geldbetrag in Höhe von ca. EUR 6.500,00 in Anwesenheit einer Zeugin übergeben hatte, im März 2005 verstarb.
Die Zeugin der Geldübergabe war damals ich, warum zwischen Mutter und Sohn außer einer handschriftlichen Zinsberechnung keine schriftlichen Fixierungen gemacht wurden, ist heute unklar. Mutter Aurich vertraute ihrem Sohn ihr Geld an, damit dieser den Betrag günstig anlegen sollte (er hatte zu dieser Zeit Möglichkeiten, das Geld kurzfristig gewinnbringend anzulegen) und es Anfang 2005 vermehrt an die Mutter zurückzugeben.
Einerseits wollte Mutter Aurich im damals hohen Alter von weit über 80 eine finanzielle Sicherheit haben für den Fall, dass sie jemals ein Pflegefall werden sollte und für den Fall, dass sie plötzlich versterben und Geld für die Beerdigung vorhanden sein sollte.
Mutter Aurich hat nach dem Tod ihres Sohnes ihre Schwiegertochter mehrfach auf den übergebenen Betrag angesprochen, von dem eine vom Sohn handschriftlich erstellte Zinsberechnung vorliegt, die Schwiegertochter aber weigerte sich aufgrund von Nichtwissen über die Geldübergabe, den Betrag herauszuzahlen. Bevor Mutter Aurich vor Gericht ging, versuchte sie es noch einmal in einem Brief, ihre Schwiegertochter dazu zu bewegen, das Geld herauszurücken, jedoch ohne Erfolg.
Die Sache kam vor das Landgericht in Duisburg und es wurde aufgrund unwahrheitsgemäßer Aussagen der Enkeltöchter gegen Mutter Aurich entschieden. Nicht nur, dass sie ihr Geld nicht zurückbekommt, sie hat nun auch Kosten des Gegenanwalts und des Gerichts in Höhe von ca. EUR 1.500,00 zu zahlen.
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Pommel, 15.12.2007