Abzocke und Machtmissbrauch der Konzerne - Abzocke und der Machtmissbrauch Konzerne
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Genickbruch der Wachtturmtheologie

Abzocke und Machtmissbrauch der Konzerne


Beitrag von Helmut Meer, Goslar

Literaturhinweise:
Joel Bakan: "Das Ende der Konzerne", Europaverlag
Ulrich Müller/Sven Giegold: "Gesteuerte Demokratie", VSA-Verlag

Steigende Gas- und Strompreise, Mineralölpreise in nie dagewesener Höhe, Massenentlassungen bei satten Gewinnen, - die Willkür der Konzerne ist unübersehbar. Bundesumweltminister Trittin empört sich über die Abzockerei von E.on und RWE, doch die Empörung ist geheuchelt.

Die Energieversorger agieren in einem scheinbar rechtsfreien Raum. Der Deutsche Bundestag hat am 14.02.03 in dritter Lesung eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes mit der Mehrheit von SPD und Grünen beschlossen. Die von privaten Industrieverbänden entwickelten Vereinbarungen ("Verbändevereinbarung") erlangten damit öffentlich-rechtliche Bindungswirkung. Belange privater Verbraucher sind in der Vereinbarung nicht gleichberechtigt berücksichtigt worden.

Ebenso schränkt das Gesetz die Befugnisse der Kartellbehörden ein, weil die Verbändevereinbarungen nun als "gute fachliche Praxis" gelten und die Kartellbehörden vor dem Einschreiten dies erst widerlegen müssen. (Umkehr der Beweislast) Steigende Durchleitungsentgelte und damit steigende Strompreise sind deshalb nicht überraschend.

Ebenso unverständlich und heuchlerisch war die "Heuschrecken"-Attacke von Franz Müntefering, denn die Hedge-Fonds dürfen in Deutschland erst seit wenigen Jahren gehandelt werden. Die Zulassung in Deutschland war eine Aktion des Spitzen-Lobbyismus. Wer bis dahin glaubte, da sitzen Experten in den Ministerien, die - natürlich gut bezahlt von unseren Steuergeldern - gerechte Regelungen fürs Volk ausklügeln, aus denen am Ende vielleicht ein halbwegs sinniges Gesetz beschlossen werden kann, sieht sich getäuscht.

In 2003 beschäftigte das Bundesfinanzministerium Mitarbeiter von deutschen Banken. Diese Investmentjuristen waren zeitlich befristet an das Ministerium abgeordnet, wurden aber weiterhin von den Banken bezahlt. Ihre Aufgabe war es, am "Investmentmodernisierungsgesetz" der Bundesregierung mitzuwirken. Es ging um Hedge-Fonds und diese zählen zur Kategorie des Glücksspiels. Das Bankeninteresse an diesem neuen Gesetz ergibt sich daraus, dass Hedge-Fonds besonders häufig ihre Positionen neu ordnen. Das heißt, es werden häufig Umschichtungen in Portfolios vorgenommen, und bei jeder Umschichtung sind hohe Kommissionserträge die Folge. Die Banken verdienen so Milliarden, - ein handfester Grund für intensive Einflussnahme. Das BMF behauptete, Hedge-Fonds seien "vor dem Hintergrund der Börsenentwicklung in den vergangenen Jahren für institutionelle Anleger immer wichtiger geworden". Es ist jedoch skandalös, wenn Top-Juristen des Investment-Bundesverbandes unter der gütigen Aufsicht des Finanzministeriums bei der Gesetzesformulierung maßgeblich mitwirken! Spitzenlobbyismus eben.

Wie ist all das zu erklären?

Offenbar ist das Volk nicht mehr der Souverän bei der Gestaltung der Politik.

Sind die Konzerne der staatlichen Kontrolle entwachsen? Praktisch bekommen sie von den Regierungen, was sie wollen, egal ob komfortable Steuergesetze oder für sie günstige Regelwerke im Arbeitsrecht oder Umweltschutz.

Das Großkapital ist zu einem ernsthaften Risiko für unsere Demokratie geworden.

Die Konzernspitzen glauben inzwischen, sie seien als Partner der Regierung legitimiert, die Gesellschaft zu regieren. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind kein ausreichendes Instrument, um unternehmerisches Fehlverhalten zu ahnden. Viele dieser Regeln haben freiwilligen Charakter und - entsprechend der Kosten-Nutzen-Frage - halten sich die Firmen nur daran, wenn es den Profit nicht schmälert.

Große Konzerne sind als Aktiengesellschaften juristische Personen und als solche sind sie seelenlos, gefühllos. Konzerne handeln wie Psychopathen. Das Unternehmen kennt nur ein Gebot, nämlich die eigenen Interessen zu verfolgen. Dem Konzern ist es weder möglich, moralische Gründe anzuerkennen, noch aufgrund dieser davon abzusehen, anderen Schaden zuzufügen.

Die juristische Person Aktiengesellschaft ist unfähig, ihr Denken und Handeln an moralischen Beweggründen auszurichten, um Schaden für andere zu vermeiden. Konzerne sind keine demokratischen Institutionen - ihre Vorstände und Manager müssen nur den Aktionären Rede und Antwort stehen, und diese fordern ausschließlich Rendite und steigende Aktienkurse.

Für die Erhaltung des Sozialstaates ist zu hundert Prozent die Politik zuständig und zu null Prozent die sich an die Gesetze haltende Wirtschaft. Sehr überzeugend hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, darauf verwiesen, dass ein Unternehmer nur die Pflichten erfüllen muss, die ihm das Gesetz auferlegt hat. Wenn er also sein Grundrecht wahrnimmt, alles zu tun, was nicht verboten ist, könne dies nicht unter Moralvorbehalt gestellt werden.

Wenn die Gesellschaft Auswüchse erkenne, müsse der Souverän, zu dem auch die Gewerkschaften gehören, einen Riegel vorschieben.

Freiwillig wird sich ein Unternehmer auf soziale Erwägungen nur einlassen, wenn er darin langfristig eine Chance zur Gewinnsteigerung sieht. Darüber hinaus ist das ganze Gerede von Corporate Social Responsibility, also die unternehmerische soziale Verantwortung der Manager oder von Bündnissen für Arbeit nicht nur illusionär, sondern im Grunde sogar ein unsittliches Ansinnen der Politiker, die ihren sozialstaatlichen Verfassungsauftrag an die Unternehmer unrechtmäßig delegieren. Mit einem gewissen moralischem Druck wollen die neoliberalen Politiker jene psychopathisch agierenden Konzerne davon abhalten, von ihren - von eben diesen Politikern eingeräumten - Rechten vollen Gebrauch zu machen.

Moral, so sie greifen soll, gehört nicht in Appelle, sondern in Gesetze.

Die Vorstellung, unternehmerische Wohltätigkeit und gesellschaftliche Verantwortung ließen sich allein durch Marktkräfte erreichen, die staatliche Regulierung letztendlich überflüssig macht, ist naiv, weil sie die Bedeutung der Demokratie mindert. Die öffentliche Sphäre schrumpft und die soziale Ungerechtigkeit nimmt überhand. Die Lebensmittelkonzerne bestimmen, was wir essen, die Automobilkonzerne bestimmen, wie wir uns fortbewegen und die Medienkonzerne mit ihrer Meinungsmacht bestimmen, was wir glauben sollen.

Die vom Gesetz abgesegneten Strukturen legen den Aktiengesellschaften keinerlei Beschränkungen bei der Verfolgung ihrer eigennützigen Ziele auf, ja sie nötigen sie sogar, sich rücksichtslos über alle negativen Begleiterscheinungen hinwegzusetzen, wenn die Vorteile die Nachteile überwiegen. Ihre räuberischen Instinkte orientieren sich nur an pragmatischen Überlegungen, die sich an den eigenen Interessen festmachen und die Gesetze des Landes im Zaum halten. Dies führt dazu, dass Menschenleben zerstört, Städte ruiniert und unser Planet gefährdet werden.

Die "Kollateralschäden", die Konzerne anderen - Mitarbeitern, Verbrauchern, Kommunen oder der Umwelt - aufgrund der psychopathischen Neigungen der Konzerne zufügen, sind keineswegs ungewöhnlich, sondern gang und gäbe. Sie werden als unvermeidbare Folgen unternehmerischer Aktivitäten angesehen - als "Externalitäten", wie es im nüchternen Fachjargon der Wirtschaftswissenschaftler heißt.

Alles wird einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen und eine Rücksicht auf Mensch, Natur und Umwelt kommt nur dann in Betracht, wenn die Missachtung nachteilige Folgen für das Unternehmen haben könnte. Investitionen, die dem Gemeinwohl dienlich wären, sind im Sinne des "Shareholdervalues" nur dann akzeptabel, wenn sie den Unternehmenszielen nicht entgegenstehen und sich rechnen. Die Aktionärskreise und institutionellen Anleger sind zwanghaft besessen von Gewinnen und Aktienkursen, Habgier, mangelnde Rücksichtnahme auf die Interessen anderer und von der Neigung, Gesetze zu ignorieren.

Auch die Entscheidungen von Regierungsgremien, die eigentlich mit der Aufsicht der Konzerne betraut sind, werden zunehmend von ihnen beeinflusst, und sie kontrollieren inzwischen Bereiche der Gesellschaft, die früher zum öffentlichen Sektor gehörten. Mit dem Prozess der Privatisierungen akzeptieren Bund, Länder und Gemeinden die Übernahme ehemals öffentlicher Versorgungsbetriebe und Einrichtungen der Daseinsvorsorge durch Kapitalgesellschaften. Rasch werden Fusionen eingeleitet und Monopole gebildet, um Konkurrenz auszuschalten.

Die Einflussnahme auf Parlamentarier und Regierungen zielt meistens darauf ab, eine Regulierung zu vermeiden, die Einführung neuer oder strikterer Bestimmungen zu verhindern oder bestehende Verordnungen außer Kraft zu setzen, zu verwässern oder in ihrer Bandbreite einzuschränken. Der unternehmerische Spielraum soll damit erhalten oder ausgeweitet werden. Die unseelige Affäre um die so genannten VW-Abgeordneten warf ein schillerndes Licht auf diese Probleme.

Die Konzernvorstände fühlen sich auf Grund der Kapitalgrößen und Macht, - sind die Bilanzsummen etlicher Konzerne doch größer als die Haushalte mancher Staaten oder Bundesländer, - als gleichrangige Partner. Sie verhandeln mit Ministern auf gleicher Augenhöhe.

War es vor zwanzig Jahren noch so, dass der Vorstandsvorsitzende beim Kanzler um einen Termin nachsuchte, so ist es heute umgekehrt. Offenkundig geben die Pharmakonzerne der Gesundheitsministerin vor, was geht und was nicht. Viele Bürger verstehen inzwischen, dass die Regierung ein Partner der Wirtschaft ist und man mit ihr zusammenarbeiten muss. Die Beziehung zwischen Regierung und Unternehmen ist grundsätzlich eine Symbiose.

Die Konzernspitzen tun, was sie im Interesse des Unternehmens für sinnvoll halten, und in manchen Fällen heißt das, besondere Gefälligkeiten von der Regierung zu verlangen. Das Geld, das sie in den politischen Prozess stecken, ist eine Betriebsausgabe, eine Investition, um ein politisches Klima zu schaffen, das ihre Rentabilität fördert. Weil sie das Geld der Aktionäre nach dem Gesetz nicht ohne eine vernünftige Aussicht auf Verzinsung ausgeben dürfen, stecken die Unternehmen Gelder in die Politik aus denselben Gründen wie in andere Investitionen: um ihr eigenes finanzielles Interesse und das ihrer Aktionäre zu fördern.

Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun.

Die neoliberalen Ansichten, dass der Markt die Probleme besser regeln könne als die Politik, ist reine Illusion und soll den unternehmerischen Spielraum erweitern und missachtet dabei die staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Bürger.

Die Kraft der Wirtschaft zur moralischen Selbstregulierung ist eine Täuschung.

Die Verlagerung der Regulierung von der staatlichen auf die Marktebene macht die Konzerne immun gegen die Auswirkungen der Teilhabe von Bürgern am politischen Prozess und überlässt ihre Kontrolle einer Institution, die jedem Aktionärs-Euro eine Stimme gewährt, nicht jedoch den Bürgern.

Doch letztlich ist jeder Konzern ein Produkt der Parlamente selbst. Die Politik hat es in der Hand, ein Gesetz zu erlassen oder zu ändern.

Die scheinbare Allmacht der Konzerne ist nicht real.

Das Aktienrecht wie auch die Gewerbekonzessionen können von den Parlamenten im Interesse des Gemeinwohls geändert werden. Seit etlichen Jahren jedoch ist unsere neoliberale Politik nur um das Wohl der Konzerne bemüht, sie ebnet den Psychopathen den Weg statt den Willen des Volkes nach einem Sozialstaat umzusetzen, so wie er im Grundgesetz festgeschrieben ist.

Die staatlichen Regulierungssysteme müssen zugunsten der Bürger, Kommunen und Umwelt dringlich verbessert werden durch eine deutliche Aufstockung des Personals in den Vollzugsbehörden, durch eine Verstärkung der Haftbarkeit von Aufsichts- und Führungsgremien bei gesetzwidrigem Verhalten, durch den Ausschluss von Wiederholungstätern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Regulierungsmaßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit und Sicherheit von Menschen sollten sich auf das Präventionsprinzip stützen. Betrifft diejenigen, die unter Umständen Schaden anrichten könnten, selbst wenn es keine hieb- und stichfesten Beweise gibt, dass ein solcher Schaden eintreten wird, (z.B. die EU-Chemikalienverordnung REACH).

Die Verantwortlichkeit ist strenger zu fassen und die "Eroberung der Ministerien und Behörden" durch die Lobbys zu vermeiden.

Die Vorherrschaft der Politik vor den Konzernen ist wiederherzustellen und zu sichern.

Die Rolle der Gewerkschaften und ihre betrieblichen Mitwirkungsrechte sind zu erweitern und rechtlich besser zu schützen. Wenn sich keine Initiatoren für die Gründung eines Betriebsrates finden, müssen zuständige Behörden aktiv werden. Das Unterlaufen von Tarifverträgen, die Behinderung von Betriebsräten und prekäre Arbeitsverhältnisse sind mittels Gesetz und behördlicher Kontrollen zu verhindern.

Stadträte und Bürgerinitiativen sollten eine größere Rolle bei der demokratischen Kontrolle ausüben können. Beschäftigte und Bürger müssen ein Klagerecht vor den Gerichten haben. Parteispenden von juristischen Personen dürfen nicht zugelassen werden und der Personalwechsel zwischen Regierung und Wirtschaftsunternehmen ist streng zu regeln. Die Finanzverwaltung ist in die Lage zu versetzen, die rechtmäßig festzusetzenden Steuern vollständig zu erfassen und einzufordern.
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Kommentare:
Einmal Die Wahrheit. Wer soll Sie umsetzen???????

Manfred Schulz, 04.06.2008
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