100 Milliarden Steuerausfälle
Steuerhinterziehung ist Volkssport - Die wiederkehrenden Klagen der Rechnungshöfe werden ignoriert, es geht um 70 bis 100 Milliarden Euro Steuerausfall jährlich.
Die Prüfer der Landesrechnungshöfe stellen fest, dass insgesamt deutlich mehr Steuergelder verloren gehen als eine angemessene Personalaufstockung kosten würde. Durchschnittlichen Personal- und Sachkosten von 52.500 € je Bearbeiter und Jahr ständen im Untersuchungszeitraum Erträge von 106.054 € pro Jahr gegenüber.(5) Dass die großzügige Arbeitsweise der Finanzämter (gewichtende Prüfungen bzw. Risikomangement nach GNOFÄ-Anweisungen) zu Steuerausfällen führt, hat auch ein Versuch in Nordrhein-Westfalen bewiesen. Allein die genauere Überprüfung von 1193 Steuererklärungen zu einem bestimmten Bereich der Werbungskosten hat zu Mehreinnahmen in Höhe von 1.827.168 Euro geführt, also 1532,- Euro pro Fall.(14)
Bei der Beurteilung der Funktionstüchtigkeit der Finanzverwaltung ist ein wichtiger Aspekt zu beachten: Alle Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte haben, soweit sie keine wesentlichen Nebeneinkünfte haben, ein gläsernes Portemonnaie. Wollen sie das Finanzamt betrügen, so können sie dies nur über geschummelte Werbungskosten oder Sonderausgaben erreichen. Die Erfolge für den Bürger bzw. die Steuerverluste für den Fiskus sind meist minimal. Beträgt die Deklarationsquote von Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit gegenüber dem Finanzamt im Zeitverlauf unverändert über 90 Prozent aller empirisch erfassten Arbeitseinkommen, so liegt diese Quote beim Einkommen aus Gewerbe und Vermögen bei 55 Prozent, das heißt nur gut die Hälfte dieser Einkommen wird dem Fiskus bekannt (gemacht).(6)(7)
Für diesen Anteil setzt das Finanzamt dann Steuern fest. Und selbst diese Steuern werden nicht vollständig gezahlt. In 1999 hatte das Land Niedersachsen fällige und bereits angemahnte Steuerforderungen in Höhe von 1,8 Milliarden DM.(3) (Ohne jene Beträge die bereits für hoffnungslos erklärt wurden.) Heute ist die Summe angewachsen auf umgerechnet 970 Millionen Euro. Die damals zugesagte Verbesserung der Vollstreckungsarbeit wurde nicht erbracht. Auf ein durchschnittliches niedersächsisches Finanzamt entfallen somit 16,7 Millionen Euro offene Steuerforderungen. Diese Summe wächst schneller als sie abgebaut werden kann.
Die weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten bei den Gewinnermittlern, also jenen Steuerpflichtigen, die ihre Gewinne per Buchführung ermitteln müssen, sowie die unangetasteten Defizite bei Steuerkontrollen und Steuervollzug lassen den Spitzensteuersatz deutlich sinken. Ein Spitzensteuersatz von früher 53 Prozent, ab 2004 45 und ab 2005 42 Prozent, gilt als unerträgliche Belastung.
Die Mehrzahl der Lohnempfänger trägt mit 45 Prozent und mehr ihres Bruttogehalts zur Finanzierung der Staatsaufgaben und des Sozialsystems bei, während die Bezieher von Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen durchschnittlich nur mit 23 Prozent belastet werden, und manche ihre Belastung offensichtlich legal oder illegal noch weit niedriger gestalten können.(17) Vor der Regierungsübernahme 1998 hat die SPD erfolglos einen eigenen Antrag zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit und Stärkung der Finanzverwaltung eingebracht. Null-Tarif für Trick-Reiche? Der brave Steuerzahler wird so vom Staat für dumm verkauft. Nicht nur die leicht zu umgehende Steuer auf Zinseinnahmen gilt als Dummensteuer, sondern bei genauer Betrachtung sind auch andere direkte Steuern scheinbar nur von Unbedarften zu entrichten. Der kreativen Vermeidungstaktik der besser Verdienenden steht die gewollte Ohnmacht der Finanzverwaltung gegenüber.
Da die Lohnsteuerkarte dem Finanzamt eine hohe Sicherheit bei der Besteuerung der Arbeitnehmereinkünfte gewährleistet, siehe o.g. 90%, muss man diese, will man bei Unternehmern und Selbständigen eine gleich hohe Treffsicherheit bei der Besteuerung erreichen, mit einer gründlichen Betriebsprüfung vergleichen. Die in der Abgabenordnung gesetzlich geforderte Gleichmäßigkeit in der Besteuerung setzt die gleich hohe Erfassung der Einkünfte bei allen Steuerpflichtigen voraus. Die durchgreifenden Steueraußenprüfungen müssten deshalb für alle Jahre durchgeführt werden, d.h. es dürfte zwischendurch kein Jahr ungeprüft bleiben. Hiervon ist die Finanzverwaltung jedoch sehr weit entfernt, (vgl. o.g. Erklärungsquote von 55 Prozent.) Es würde erheblich mehr Personal erfordern und die Wirtschaftsverbände würden gewiss ein heftiges Schmerzgeschrei von sich geben.
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